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Übersicht der Angebotsanforderungen: Empfehlungen und Hinweise zur Autoversicherung:
KFZ-Haftpflichtversicherung Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, weil von Kraftfahrzeugen eine besondere Gefahr ausgeht. Ein Kraftfahrzeughalter haftet daher nicht nur aufgrund von Verschulden, sondern auch aus der Gefahr seines KFZ heraus. Über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus wird allgemein die "unbegrenzte" Deckung abgeschlossen. Auch hierbei gibt es allerdings eine Begrenzung bei dem Ersatz von Schäden einer einzelnen Person. Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) und Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkasko) Die Fahrzeugversicherung (Kasko) versichert Schäden am eigenen Fahrzeug. Im Rahmen der "Teilkasko" sind Schäden wie Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch und in den meisten Fällen auch Haarwildschäden versichert. Die "Vollkasko" deckt darüber hinaus den selbst verschuldeten Unfall und mutwillige Beschädigungen (Vandalismus). Noch ist die Teilkasko meistens Bestandteil der Vollkasko. Teilkasko-Schäden belasten einen eventuellen Schadensfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung nicht. Welche Versicherungsform (Teil- oder Vollkasko) gewählt wird oder ob überhaupt eine Kaskoversicherung abgeschlossen wird, sollte vom Grad des wirtschaftlichen Problems abhängen, das durch einen möglichen Verlust des Fahrzeugs entsteht. Je größer das Problem, je eher sollte eine Vollkasko abgeschlossen werden. Selbstbehalte, die für die Fahrzeugversicherung verabredet werden, mindern den Beitrag. Als wirtschaftlichste Selbstbehalte werden allgemein 150 EUR für Teilkasko- und 300/350 EUR für Vollkasko-Schäden angesehen. Bedenken Sie bitte, daß oft bei der Fahrzeugversicherung Abzüge "Neu für Alt" vorgenommen werden. Das heißt, die Entschädigungsberechnung wird auf Basis des jeweiligen Zeitwertes vorgenommen. Je älter also ein Fahrzeug wird, um so unwirtschaftlicher wird die Versicherung. Bei Neufahrzeugen (Erstbesitz) erstatten einige Gesellschaften für eine bestimmte Zeit bis zum Listenpreis des Fahrzeugs. Insassenversicherung (Insassenunfall) Seit die Haftpflichtversicherung auch Schäden ersetzt, die vom Ehegatten des Fahrers beansprucht werden können, ist es eigentlich unnötig eine Insassenversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung kommt für alle Ansprüche auf. Als Fahrer eines Fahrzeugs genießt man selbst natürlich keinen Schutz durch die Haftpflichtversicherung. Eine Unfallversicherung kann hier natürlich sinnvoll sein. Sie sollte jedoch nicht auf das Führen von Fahrzeugen beschränkt sein. Eine sinnvolle Alternative ist hier nur die allgemeine Unfallversicherung, die auch Unfalle in Verbindung mit dem Fahrzeug deckt. Garantieversicherung Einige Versicherungen bieten eine Garantieversicherung für neue und gebrauchte PKW an. Versicherbar sind dabei meistens alle PKW mit maximal 6 Zylindern und nicht mehr als 136 kW Leistung, die nicht älter als sieben Jahre sind (Versicherungsbeginnjahr ./. Jahr der Erstzulassung) und deren Kaufpreis mindestens 4.000 EUR beträgt. Die Garantie wird entweder bis zu 1 Jahr oder bis zu einem Gesamtkilometerstand von 120.000 geboten. Rückfragen hierzu bitte vorerst frei als E-Mail formulieren.
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