Empfehlungen und
Hinweise zur
Rechtsschutzversicherung
Für KFZ-Halter ist die Rechtsschutzversicherung
schon fast eine Selbstverständlichkeit. Obwohl Schäden selten
existenzbedrohend sind, erfreut sich die Rechtsschutzversicherung
wachsender Beliebtheit. Zu oft muß man für sein Recht die Unterstützung
von Juristen in Anspruch nehmen. Dazu kommt, daß man sich mit einer
Rechtsschutzversicherung "im Rücken" in vielen Situationen einfach
stärker fühlt.
An dieser Stelle wollen wir noch einmal auf die
Abwehrfunktion von Haftpflichtversicherungen erinnern: Die
Haftpflichtversicherung muß, soweit Versicherungsschutz für den Fall
besteht, einen Anspruch von anderen Personen ("Dritte") prüfen. Erkennt
die Haftpflichtversicherung, daß kein Verschulden seitens ihres
Versicherten besteht, wird sie den Anspruch abwehren. Die Abwehr
schließt notfalls ein Gerichtsverfahren ein. Haftpflichtversicherungen
bieten also sogenannten "defensiven" Rechtsschutz. Voraussetzung ist,
daß es sich um einen Fall von gesetzlicher Haftung handelt
(Verschulden) und nicht um einen Fall von vertraglicher Haftung (z.B.
Erfüllung einer vertraglichen Auflage).
Wenn für Sie der "defensive" Rechtsschutz der
Haftpflichtversicherung nicht ausreichend ist, insbesondere wenn Sie
selbst Forderungen gegen andere Personen mit Hilfe von Rechtsanwälten
durchsetzen wollen, sollten Sie de Abschluß einer
Rechtsschutzversicherung prüfen.
Uns wichtige Hinweise:
- In der Regel muß eine Wartezeit von 3 Monaten
eingehalten werden, ehe die Rechtsschutzversicherung in einen danach
entstandenen Schaden
eintritt.
- Versicherungsfälle, die vor Abschluß des
Vertrages und vor Ablauf der Wartezeit entstanden sind (die Ursache der
Auseinandersetzung begonnen hat), werden von der
Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.
- Für den Fall, daß der Rechtsschutzversicherer
einen Fall nicht akzeptieren will (weil z.B. die Erfolgsaussichten
nicht gegeben sein sollen) sollte in den Bedingungen möglichst der
Stichentscheid verankert sein. Hier reicht es, wenn Ihr Anwalt die
Erfolgsaussicht entsprechend darlegt.
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