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Rechtsschutz-Versicherung   



Empfehlungen und Hinweise zur
Rechtsschutzversicherung

Für KFZ-Halter ist die Rechtsschutzversicherung schon fast eine Selbstverständlichkeit. Obwohl Schäden selten existenzbedrohend sind, erfreut sich die Rechtsschutzversicherung wachsender Beliebtheit. Zu oft muß man für sein Recht die Unterstützung von Juristen in Anspruch nehmen. Dazu kommt, daß man sich mit einer Rechtsschutzversicherung "im Rücken" in vielen Situationen einfach stärker fühlt.

An dieser Stelle wollen wir noch einmal auf die Abwehrfunktion von Haftpflichtversicherungen erinnern: Die Haftpflichtversicherung muß, soweit Versicherungsschutz für den Fall besteht, einen Anspruch von anderen Personen ("Dritte") prüfen. Erkennt die Haftpflichtversicherung, daß kein Verschulden seitens ihres Versicherten besteht, wird sie den Anspruch abwehren. Die Abwehr schließt notfalls ein Gerichtsverfahren ein. Haftpflichtversicherungen bieten also sogenannten "defensiven" Rechtsschutz. Voraussetzung ist, daß es sich um einen Fall von gesetzlicher Haftung handelt (Verschulden) und nicht um einen Fall von vertraglicher Haftung (z.B. Erfüllung einer vertraglichen Auflage).

Wenn für Sie der "defensive" Rechtsschutz der Haftpflichtversicherung nicht ausreichend ist, insbesondere wenn Sie selbst Forderungen gegen andere Personen mit Hilfe von Rechtsanwälten durchsetzen wollen, sollten Sie de Abschluß einer Rechtsschutzversicherung prüfen.


Uns wichtige Hinweise:

- In der Regel muß eine Wartezeit von 3 Monaten eingehalten werden, ehe die Rechtsschutzversicherung in einen danach entstandenen Schaden eintritt.

- Versicherungsfälle, die vor Abschluß des Vertrages und vor Ablauf der Wartezeit entstanden sind (die Ursache der Auseinandersetzung begonnen hat), werden von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.

- Für den Fall, daß der Rechtsschutzversicherer einen Fall nicht akzeptieren will (weil z.B. die Erfolgsaussichten nicht gegeben sein sollen) sollte in den Bedingungen möglichst der Stichentscheid verankert sein. Hier reicht es, wenn Ihr Anwalt die Erfolgsaussicht entsprechend darlegt.